Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Pfandleihverordnung.
Ihre persönlichen Daten werden von uns absolut vertraulich und diskret behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Das Fahrzeug wird während der gesamten Beleihdauer abgedeckt in einer verschlossenen Halle verwahrt und ist über uns zum aktuellen Zeitwert versichert.
Teilen Sie uns dies umgehend mit, damit wir ein Sperrvermerk zum Schutz vor Unbefugten vornehmen können. Die Auslösung oder Erneuerung des Pfandes ist hierbei grundsätzlich erst nach Eintritt der Fälligkeit möglich.
Sollte der Versteigerungs- oder Verkaufserlös des Pfandes höher sein als die Darlehenssumme und die bis dahin aufgelaufenen Zinsen und Gebühren, so haben Sie Anspruch auf eine Auszahlung des Mehrerlöses.
Der Pfandvertrag wird zunächst für 3 Monate abgeschlossen. Sollte der Vertrag nicht verlängert werden, kann Ihr Pfand, nach einer Wartefrist von 4 Wochen, zur Versteigerung freigegeben werden.
Wir beleihen ihr Fahrzeug mit bis zu 70% des Marktwertes.
Sie vereinbaren telefonisch einen Termin und bringen uns Ihr Fahrzeug vorbei. Wir bewerten das Fahrzeug vor Ort und zahlen Ihnen bis zu 70% des Beileihungswertes sofort Bar aus.